bookmark_borderAbzocker und Spammer in der Kreditkrise – Wer springt ein?

Jeder kennt sicher diese ominösen Websites, wo man irgendwelche fragwürdigen Dienste oder Gewinnspiele angeboten bekommt. Hat man einmal seine Adresse rausgerückt, wird man die Welle der Rechnungen, Mahnungen und Drohungen nicht mehr los, die sich dann ergießt. So mancher ist schnell eingeschüchtert und zahlt, während andere gar nicht reagieren. Genau letzteres machte offenbar einem Veranstalter solcher Projekte Kummer, der mir kürzlich schrieb: Continue reading “Abzocker und Spammer in der Kreditkrise – Wer springt ein?”

bookmark_borderTechnische Probleme bei auxmoney.com

Der Peer-to-Peer-Kreditanbieter Auxmoney.com wirbt mit der Aussage, eine Alternative zur Hausbank zu sein. Anleger investieren auf der Internetplattform ihr Geld in unbesicherte Kredite an Privatleute, die sie lediglich in anonymisierten Projektbeschreibungen kennenlernen. Diese Kreditnehmer haben oftmals zuvor von ihrer Bank keinen Kredit bewilligt bekommen und kaufen den Investoren mit hohen Zinsen ihr Mißtrauen ab. Ergänzend erwerben Kreditnehmer nach eigenem Gutdünken Zertifikationen wie etwa eine durch die Bank geprüfte Haushaltsrechnung oder ein Scoring der Anbieter SCHUFA und ARVATO.
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bookmark_borderSymlinks auf network devices per udev festlegen (geht nicht)

Bekanntlich kann man unter Linux ab Kernel 2.6 mit udev bestimmen, wie ein Gerät im /dev/-Baum heißen soll. Ebenso bietet udev die Möglichkeit, einem Gerät zusätzliche symbolische Namen zu geben. So ist es überall dokumentiert. Ebenfalls gut dokumentiert ist, dass man auch Netzwerk-Geräten wie “eth0”, “bond0”, “wlan0″ sprechendere Namen geben kann über eine udev-Regel. Zum Beispiel so:

SUBSYSTEM==”net”, SYSFS{address}==”00:16:3e:00:07:97″, NAME=”firstlan”
SUBSYSTEM==”net”, SYSFS{address}==”00:16:3e:00:07:98″, NAME=”secondlan”
SUBSYSTEM==”net”, SYSFS{address}==”00:16:3e:00:FF:54″, NAME=”wifi-lan”

Nirgendwo steht allerdings etwas dazu, dass die Option “SYMLINK=…” bei Netzwerkgeräten nicht funktioniert. Continue reading “Symlinks auf network devices per udev festlegen (geht nicht)”

bookmark_borderHorde Webmail 1.1.2 und Horde Groupware 1.1.2 veröffentlicht.

Das Horde-Projekt hat heute die neue Version 1.1.2 des Horde-Webmail-Paketes und des Groupware-Paketes veröffentlicht.

Das Paket Horde Webmail besteht neben einer Horde-Basisinstallation aus dem Webmailer IMP, dem Email-Filter Ingo, dem Kalender Kronolith, dem Adressbuch Turba, dem Task-Manager Nag und dem Notizblock Mnemo.

Gegenüber Horde Webmail Version 1.1.1 wurde vor allem die Update-Fähigkeit des Setup-Scripts und der SQL-Treiber verbessert. Standardmäßig ist jetzt auch ein Adressbuch mit den häufigsten Email-Empfängern aktiviert. Ein komplettes Changelog ist auch erhältlich.

Horde Groupware besteht aus einer anders vorkonfigurierten Version des Basissystems sowie den Applikationen Gollem (Datei- und FTP-Manager), Kronolith, Mnemo, Nag, Trean (Lesezeichen-Manager), und Turba. Auch hier ist ein Changelog verfügbar.

Die Applikationen der Webmail-Suite und der Groupware-Suite sowie weitere Horde-Applikationen können prinzipiell auch separat voneinander oder in anderen Kombinationen eingesetzt werden.

bookmark_borderNeues US-Urteil stärkt Open-Source-Lizenzen

Ein Verstoß gegen die Bedingungen freier Lizenzen wie der Creative Commons oder der beliebten GPL ist eine Urheberrechtsverletzung. Das hat entschied das United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC), in dieser Woche in einem Urteil. Das CAFC ist das zuständige Bundesgericht für Fragen des geistigen Eigentums. Lawrence Lessig, Rechtsprofessor und Gründer der Non-Profit-Organisation Creative Commons (CC) bezeichnete das Urteil in seinem Blog als “ein sehr wichtiger Sieg”.

Das Urteil des CAFC ging um einen Rechtsstreit zwischen dem kalifornischen Physikprofessor Robert Jacobsen und dem Geschäftsmann Matthew Katzer. Jacobsen hatte ein freies Programm zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der offenen “Artistic License” veröffentlicht, das Katzer kommerziell nutzte, ohne den Lizenztext zu beachten. Die Lizenz sieht unter anderem vor, dass die Autorenschaft Jacobsens für den Original-Quellcode erwähnt wird. Ein Bezirksgericht hatte zuvor gegen Jacobsen entschieden. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung aber aufgehoben, da es im Verstoß gegen die Anforderungen einer freien Lizenz eine Copyright-Verletzung sieht. Frei verfügbar gemachte Software schwebt also nicht rechtsfrei im Raum. In seiner Urteilsbegründung erwähnt das CAFC auch explizit die CC-Lizenzen sowie die Verwendung der GPL bei Linux.

Auch in Deutschland wurden Lizenzen wie die GPL bereits mehrfach durch Gerichtsurteile gestärkt wurde. Das Landgericht München hatte im Mai 2004 eine Missachtung von GPL-Bestimmungen als Urheberrechtsverletzung bewertet. Auch das Landgericht Frankfurt am Main hat die Gültigkeit der GPL in Deutschland im September 2006 bestätigt. Bereits vor etwa einem Jahr hatte das Landgericht München ein Urteil gegen den VoIP-Anbieter Skype gefällt, in dem es um einen GPL-Verstoß ging.

bookmark_borderHorde Projekt gibt Blog-Software ‘thomas’ auf

Das Horde-Projekt hat angekündigt, die bisher auch auf dieser Website benutzte Blog-Software Horde Thomas nicht weiter als eigenständiges Programm zu entwickeln. Die Funktionalität von ‘thomas’ wird sukzessive in den weiter aktiv entwickelten News- und RSS-Reader Horde ‘jonah’ integriert.